Manche Gemeinden veranstalten am Pfingstmontag Prozessionen. Ansonsten sind die Feierlichkeiten außerhalb der Kirchen kaum sichtbar.
Hintergrund
Die Existenz des Pfingstmontages als gesetzlicher Feiertag verweist auf eine Besonderheit in der Kirchengeschichte. Der Tag war ursprünglich der zweite Feiertag der Pfingstoktav, also des achttägigen Pfingstfestes. Diese wurde 1970 durch Papst Paul VI abgeschafft, doch der Pfingstmontag ist nach wie vor ein gesetzlicher Feiertag.
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